von Uwe Carsten Glatz, Rechtsanwalt | Nov 11, 2017 | Allgemein, Arbeitsrecht
von Rechtsanwalt Uwe-Carsten Glatz und Rechtsreferendar Malte Hotes:
Nach der bisherigen Rechtsprechung muss der Arbeitnehmer eine unbillige Weisung solange
nicht befolgen, bis gerichtlich die Rechtmäßigkeit der Weisung festgestellt wurde. Vielmehr
ist bei einer unwirksamen Versetzung der Arbeitgeber in der Pflicht, das Gericht anzurufen,
um die Weisung durchzusetzen, wenn er die Wirksamkeit der Weisung annimmt. Der
Arbeitnehmer sollte sich jedoch der Unbilligkeit der Weisung sicher sein, da er sich sonst dem
Risiko einer Abmahnung oder Kündigung aussetzt. Es ist zu empfehlen, dass sich der
Arbeitnehmer der Weisung nur bei offenkundigen rechtswidrigen Weisungen widersetzt und
ansonsten anwaltlichen Rat sucht und notfalls eine gerichtliche Klärung herbeiführt.
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