Pulheimer Rechtsanwälte kämpfen für die Rechte der Verbraucher

Karlsruhe/Pulheim – Die Verbraucherschutzanwälte Uwe-Carsten Glatz und Jan Claudius Fabritius aus Pulheim konnten für Gaskunden vor dem Bundesgerichtshof eine Entscheidung von Tragweite erreichen. Die unwirksamen Preisklauseln führen zu unwirksame Preiserhöhungen. Die Verbraucher können rückwirkend die Preiserhöhungen zurückverlangen. Mit Beschluss des BGH vom 27.09.2011, Az: VIII ZR 5/11 hat das Gericht nunmehr eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sämtliche Preiserhöhungen der Regionalgas Euskirchen seit Vertragsabschluss der jeweiligen Kunden – gleich ob aus den 70er Jahren oder erst Anfang 2000 – unwirksam waren.

Bekanntlich ist die von der Regionalgas Euskirchen verwendete Preisanpassungsklausel: „(…) Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der „Allgemeinen Tarifpreise für Gas“ eintritt.“ unwirksam (siehe bereits BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az: VIII ZR 274/06). Die Kunden der Regionalgas Euskirchen konnten daher – auch ohne vorher Widerspruch eingelegt zu haben – sämtliche Überzahlungen über die Jahre (im Rahmen der geltenden Verjährung von 3 Jahren) zurückverlangen. Diesen Rückzahlungsverlangen widersetzte und widersetzt sich weiterhin die Regionalgas Euskirchen.

Auch die neuerlichen Versuche der Regionalgas Euskirchen, sich gegen diese Rückzahlungsverlangen zur Wehr zu setzen und jedes Verlangen des Kunden in einen Prozess zu führen, ist nunmehr durch Beschluss vom 27.09.2011 gescheitert. Weder der Einwand der Entreicherung, noch der ergänzenden Vertragsauslegung oder Verwirkung griff vorliegend durch. Erhebliche Rückzahlungen sind bereits durch die Regionalgas Euskirchen nach erlassenen Urteilen an die Kunden erfolgt. Die beiden Anwälte raten daher allen Kunden mit gleichlautender oder ähnlicher Preisanpassungsklausel, sich Rechtsrat einzuholen und diesbezügliche Ansprüche rechts- und verjährungssicher einzuklagen. Die streitige Preisanpassungsklausel wurde nicht nur von der Regionalgas Euskirchen, sondern auch von anderen Gasanbietern über Jahrzehnte verwendet, so auch der GVG aus Hürth, der EVD aus Dormagen und der Rhenag aus Siegburg.

– Quelle: Beckmann/Rechtsanwalt Uwe-Carsten Glatz

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