BGH entscheidet über Kostentragung bei Wohnungsrenovierung – von Rechtsanwalt Uwe-Carsten Glatz, Assessor Marco Schütz und Stud. iur. Julia Rittgen.
Wer zahlt die Kosten einer Schönheitsreparatur, wenn die Mietwohnung unrenoviert übergeben wurde? Darüber haben sich Mieter und Vermieter lange Zeit gestritten.
Die Kompromisslösung des BGH bürdet die Instandhaltungskosten beiden Seiten zu gleichen Teilen auf. Voraussetzung: Die Wohnung wurde unrenoviert übergeben und ihr Zustand hat sich seitdem wesentlich verschlechtert. So erhält der Mieter eine Wohnung in verbessertem Zustand, entscheidet aber darüber mit, inwieweit der Vermieter renoviert.
Uwe-Carsten Glatz, Rechtsanwalt in Pulheim, erklärt: „So schützt der BGH auch den Mieter. Er ist insbesondere in Großstädten wie Köln und dem nahen Umland nicht den Renovierungswünschen des Vermieters ausgesetzt“.
Die neue Entscheidung ist konsequent, weil der BGH es für zulässig erachtet hat, im Mietvertrag die Instandhaltungspflicht dem Mieter aufzuerlegen. Die im Gegenzug eingesparte Miete kann er nun für seinen Renovierungsanteil nutzen.
Wenn Ihre Wohnung in einem schlechten Zustand, feucht oder abgewohnt ist oder Sie sich als Vermieter fragen, welche Instandsetzungsmaßnahmen Sie durchführen müssen, beraten wir Sie gerne.
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