Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe-Carsten Glatz
Ein Urlaubsabgeltungsanspruch unterfällt einer einzelvertraglichen in Bezug genommenen tariflichen Ausschlussklausel. Das Erlöschen des Urlaubsabgeltungsanspruchs ist damit mit dem Unionsrecht vereinbar.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt damit seine Rechtsprechung, wonach einzelvertraglich in Bezug genommene ganze Tarifwerke keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Rechtsanwalt Glatz weist darauf hin, wenn eine Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag vorliegen sollte, müssen sich Arbeitnehmer, die sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren, auch gleichzeitig die Abgeltung von Urlaubsansprüchen geltend machen, da ein Verfall Ihre Urlaubsansprüche über das Kündigungsschutzverfahren hinaus droht. Das Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht oder Vergleichsverhandlungen mit dem Arbeitgeber hemmen den Verfall der Abgeltung dieser Urlaubsansprüche nicht.
Bei Fragen oder Rechtsberatungsbedarf steht Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Glatz unter der E-Mail: UweCarsten.Glatz@t-online.de oder 02238/844847 gerne zur Verfügung.
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